Sollte ein Unternehmen kommunizieren, bevor es weiss, wer es angegriffen hat?


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Sollte ein Unternehmen kommunizieren, bevor es weiss, wer es angegriffen hat?

Am 9. September sagte Bundeskanzler Friedrich Merz, Deutschland sei bei einem versuchten Drohnenangriff auf den Flughafen Leipzig/Halle nur knapp einer Katastrophe entgangen. Das berichtete Reuters.

Er bezog sich auf einen Vorfall in der Nacht vom 4. auf den 5. August, als am Flughafen eine Drohne mit einem Sprengsatz entdeckt wurde. Der Flugbetrieb wurde vorübergehend eingestellt. Ein Passagierflugzeug und 19 Frachtflugzeuge wurden umgeleitet, wie der MDR berichtete.

In einer offiziellen Mitteilung vom 5. August erklärten die sächsischen Ermittlungsbehörden, dass der Passagierflugverkehr wieder normal laufe und für Fluggäste und Flughafenpersonal keine Gefahr bestehe. Zugleich teilten sie mit, dass sie wegen der laufenden Ermittlungen keine weiteren Einzelheiten veröffentlichen könnten.

Vier Wochen nach dem Vorfall, am 1. September, machte Deutschland Russland öffentlich für den versuchten Angriff verantwortlich. Russland wies den Vorwurf zurück.

Ein am 5. September veröffentlichter Bericht des Instituts der deutschen Wirtschaft ordnet die Bedrohung in einen grösseren wirtschaftlichen Zusammenhang ein. Laut IW-Zukunftspanel berichtete fast jedes fünfte befragte Unternehmen von starken oder sehr starken Auswirkungen ausländischer hybrider Bedrohungen, darunter Cyberangriffe, Sabotage, Spionage und Desinformation. Bei Grossunternehmen lag der Anteil bei 39 Prozent. Der Bericht zeigte zudem, dass die Mehrheit der Unternehmen keine Notfallpläne für den Ausfall kritischer Infrastruktur hatte. Die meisten tauschten sich auch nicht mit Sicherheitsbehörden über mögliche Bedrohungen, Notfallpläne und Reaktionsstrategien aus.

Für ein Unternehmen, dessen Betrieb beeinträchtigt ist, kann es verantwortungsvoll erscheinen, zunächst die vollständige Aufklärung abzuwarten. Führungskräfte haben gute Gründe, Spekulationen zu vermeiden, besonders wenn eine frühe Stellungnahme Kunden beunruhigen, sensible Informationen offenlegen oder die Ermittlungen beeinträchtigen könnte.

Gleichzeitig spüren Mitarbeitende und Kunden möglicherweise bereits die Folgen.

  • Ein Kunde, dessen Lieferung sich verspätet, muss wissen, ob er eine andere Lösung organisieren sollte.
  • Ein Mitarbeitender, der seinen Arbeitsplatz nicht betreten kann, braucht eine Anweisung, wo er sich melden soll.

Der Hinweis auf laufende Ermittlungen allein beseitigt ihre Unsicherheit nicht.

Das Unternehmen verfügt möglicherweise bereits über Informationen, die ihnen weiterhelfen, auch wenn es noch nicht erklären kann, wer die Störung verursacht hat. Es muss entscheiden, welche Informationen es verlässlich weitergeben kann, wo es Unsicherheit offen benennen muss und welche Einzelheiten vertraulich bleiben müssen.

Daraus ergibt sich eine dringende Frage:

Was kann ein Unternehmen seinen Mitarbeitenden und Kunden mitteilen, solange es die Ursache oder den Angreifer noch nicht kennt? Wie kann es ihnen Informationen geben, die ihnen bei ihren Entscheidungen helfen, und dabei vertrauliche Details schützen und voreilige Schlussfolgerungen vermeiden?

In der vollständigen Analyse zeige ich, was ein Unternehmen Beschäftigten und Kunden mitteilen kann, bevor die Ursache eines Angriffs vollständig geklärt ist, und welche Entscheidungen die Führung dafür bereits vorbereitet haben muss.

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